Während der Frühlings- und Sommermonate können Sie direkt von unserem Kai mit Tretbooten im Beetle-Design oder dem innovativen Kajak Hobie (Paddel- und Tretantrieb) ablegen.
Genießen Sie Ihren Außflug!
=> Rettungswesten sind immer ausreichend vorhanden für Groß und Klein!
Vermietung von Booten an Minderjährige
Boote können nur von Personen angemietet werden, die mindestens 14 Jahre alt sind. Das Alter ist mit einem geeigneten Ausweis mit Lichtbild nachzuweisen (z.B. Schülerausweis).
Personen unter 14 Jahren dürfen in gemieteten Booten nur mitfahren, wenn mindestens eine mitfahrende Person volljährig und erziehungsberechtigt ist (im Zweifelsfall durch schriftliche Bestätigung eines Sorgeberechtigten).
Fahren in einem gemieteten Boot ausschließlich minderjährige Personen, muss jede mitfahrende Person im Alter von 14 oder 15 Jahren die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten unaufgefordert vorzeigen.
Personen bis einschließlich 15 Jahren, die ohne Begleitung einer volljährigen und erziehungsberechtigten Person in einem Boot mitfahren, sind zum Tragen von Schwimmwesten verpflichtet auch wenn sie schwimmen können!
Die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten umfasst mindestens:
Personalausweiskopie des Erziehungsberechigten, Vor- & Nachname und Geb.-Datum des Jugendlichen, Tag der Gültigkeit, Vor- & Nachname und Telefonnummer (ggf. für Rückfragen) des unterschreibenden Erziehungsberechtigten, Unterschrift des Erziehungsberechtigten.
Ein Muster zum Ausdrucken können Sie Ihr öffnen!
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