Tretbootverleih am Pfaffe-Kai
Ihr Bootsverleih in Brandenburg an der Havel
Tretboot mieten und entspannt ohne Motorengeräusche dahingleiten – nie war es so einfach Brandenburgs Wasserreichtum zu genießen.
Während der Frühlings- und Sommermonate können Sie direkt von unserem Kai mit Tretbooten im Beetle-Design ablegen. Verfügbar sind die Wasserflitzer in den Farben blau, pink, grün und rot. Sie bieten alle Platz für bis zu vier Personen.
Rettungswesten sind für Groß und Klein immer ausreichend vorhanden.
Wir wünschen Ihnen einen tollen Ausflug.
Preise
1 h | 2 h | 3 h | 4 h |
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18 € | 36 € | 48 € | 60 € |
Kernzeiten für Ausleihe
Mittwoch bis Sonntag: 14 – 18 Uhr
Montag & Dienstag: Ruhetag
Wenn Sie ein Tretboot außerhalb der Kernzeiten reservieren möchten oder Fragen haben, rufen Sie uns an unter 03381 7938770.
Vermietung an Minderjährige
Unsere Tretboote können nur von Personen angemietet werden, die mindestens 14 Jahre alt sind. Das Alter ist mit einem geeigneten Ausweis mit Lichtbild nachzuweisen (z.B. Schülerausweis).
Mitführen von Personen unter 14 Jahren
Personen unter 14 Jahren dürfen in gemieteten Booten nur mitfahren, wenn mindestens eine mitfahrende Person volljährig und erziehungsberechtigt ist (im Zweifelsfall durch schriftliche Bestätigung eines Sorgeberechtigten).
Fahren in einem gemieteten Boot ausschließlich minderjährige Personen, muss jede mitfahrende Person im Alter von 14 oder 15 Jahren die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten unaufgefordert vorzeigen.
Schwimmwestenpflicht bis 15 Jahre
Personen bis einschließlich 15 Jahren, die ohne Begleitung einer volljährigen und erziehungsberechtigten Person in einem Boot mitfahren, sind zum Tragen von Schwimmwesten verpflichtet auch wenn sie schwimmen können!
Was muss in die Einverständniserklärung?
Die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten umfasst mindestens:
Personalausweiskopie des Erziehungsberechigten, Vor- & Nachname und Geb.-Datum des Jugendlichen, Tag der Gültigkeit, Vor- & Nachname und Telefonnummer (ggf. für Rückfragen) des unterschreibenden Erziehungsberechtigten, Unterschrift des Erziehungsberechtigten.